Auto abmelden – online oder beim Straßenverkehrsamt?

Ab einer bestimmten Größte müssen Fahrzeuge angemeldet werden. Dazu zählen PKW, LKW, Bus, Motorrad, Quad und Anhänger. Dieser Schritt ist allgemein bekannt und wird auch gern gegangen. Dabei machen sich die frisch gebackenen Fahrzeughalter und -nutzer kaum Gedanken darüber, dass irgendwann auch der Moment kommen könnte, an dem das jeweilige Fahrzeug wieder abgemeldet werden muss. Doch auch wenn dieser Moment anfangs gar nicht auf dem Schirm ist, kann es nicht verkehrt sein, sich mit dem Vorgang, der sich Auto abmelden nennt, ein Stück weit vertraut zu machen.

Auto abmelden – warum?

Es ist ähnlich wie bei der Hochzeit – da denken die frisch Vermählten in aller Regel auch nicht an die Möglichkeit einer Trennung. Doch ist eine solche Trennung oder Scheidung längst alltägliche Normalität und Gründe dafür gibt es viele. Ganz so dramatisch ist es in Bezug auf Fahrzeuge natürlich nicht und eine Abmeldung muss nicht immer wegen einer Trennung erfolgen. Möglicherweise soll das gute Stück ja nur wegen des bevorstehenden Winters abgemeldet werden. Unter Motorradfahrern ist diese Vorgehensweise häufig zu finden. Schließlich will nicht jeder Biker mit der Harley im tiefen Schnee oder auf Eis unterwegs sein. Oft aber geht es tatsächlich um die Trennung von Fahrzeug – etwa weil es verkauft werden soll. Oder das Auto bzw. das Bike ist nicht mehr brauchbar und soll verschrottet werden.

Welche Vorteile hat das Abmelden des Fahrzeugs?

Nun könnten sich Fahrzeughalter fragen, welche Vorteile sie von der Abmeldung haben. Nun, da sind schon einige zu nennen. Wenn das Fahrzeug verkauft werden soll, ist die Abmeldung höchst sinnvoll. Ansonsten könnte es passieren, dass der neue Nutzer die Ummeldung auf die lange Bank schiebt. Dann sind Sie nach wie vor der Halter und zahlen Kfz-Steuer und Versicherung. Sollte der neue Halter einen Unfall verursachen und verschwinden, wendet sich die Polizei auch erst mal in Sie. Haben Sie das Fahrzeug abgemeldet, sind Sie auf der sicheren Seite. Auch im Falle der Verschrottung zahlen Sie weiter Versicherungen und Steuern, wenn Sie das vorher Motorrad, Anhänger oder Auto nicht abmelden. Auch für Ihr Motorrad, dass Sie in den Winterschlaf schicken, müssen Sie Versicherungen und Steuern zahlen, wenn Sie es für diese Zeit nicht abmelden.

Wie funktioniert die Abmeldung?

Das Auto Abmelden ist verhältnismäßig einfach und kann sowohl durch einen Besuch beim zuständigen Amt wie online erfolgen. Benötigt wird dafür die Zulassungsbescheinigung Teil I – auch Fahrzeugschein genannt. Dieses Dokument ist erforderlich, damit das Fahrzeug, das abgemeldet werden soll, eindeutig identifiziert werden kann.